HONORARBEISPIEL GEBÄUDECHECK

Zustands-Check eines Gebäudes mit mündlicher Beratung:

Abrechnung über Zeitaufwand gemäß aktuellem Stundensatz (netto 120 € - Stand 2022); 

je nach Aufwand kann es dann zwischen ca. 300 € und ca. 500 € netto oder mehr kosten 

HONORARERMITTLUNG NACH RICHTWERTEN

GERICHTSGUTACHTEN

Nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) wird sowohl der Sachverständige für die Immobilienbewertung als auch der Sachverständige für Schäden an Gebäuden entsprechend der Honorargruppe 6 mit 90 € pro Stunde vergütet.

PRIVATGUTACHTEN

Die Vergütung von Verkehrswertgutachten richtete sich bis zum 18.08.2009 im Privatbereich nach § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Danach ergab sich z.B. bei einem EFH mit einem Verkehrswert von 200.000 € ein Honorar von netto +/- 1.000 € plus Nebenkosten.  

Die späteren und die aktuelle HOAI beinhalten keine Regelung mehr zur Honorierung eines Privatgutachtens. Das Honorar ist nun zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (dem/der Sachverständigen) frei vereinbar. Nichtsdestotrotz kann die alte Tabelle als Orientierung für Honorarvereinbarungen dienen und mit Hilfe von Indizes angepasst werden. - Gutachterausschüsse, Sachverständigenverbände und Kollegenbüros veröffentlichen eigene Honorartabellen, die ebenfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden können.

unterschiedlich umfangreiche Arten der Verkehrswertermittlung - Erläuterungen

Download
WERTERMITTLUNG VON IMMOBILIEN - WIE UMFANGREICH - WOFÜR?
VA_Kalkulationsgrundlagen_01_2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 217.2 KB

HONORARERMITTLUNG im SV-Büro Katrin Valerius

Download
Honorar-Infoblatt SV-VA_01_2022.pdf
Adobe Acrobat Dokument 244.8 KB

ARCHITEKTENLEISTUNGEN

Für Architektenleistungen gilt die HOAI in der jeweils aktuell gültigen Fassung; bei Leistungen im kleineren Umfang (Beratung, Bauvoranfrage, Gebäudecheck u.a.m.) kann ein Zeithonorar vereinbart werden. In der aktuellen HOAI gibt es keine Festlegung der Stundensätze mehr. Diese können frei vereinbart werden und richten sich nach dem Preis-Leistungsverhältnis.

 

Eine klare Absprache zwischen Geschäftspartnern über Leistungsumfang und zu erwartendes Gesamthonorar ist für mich als „Arbeitsgrundlage“ selbstverständlich.